Dipl.-Ing. Karl-Heinrich Voh –  Immobilien-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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  • Person zeigt auf einen Taschenrechner

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Immobilien-Bewertung für:

  • Wohnimmobilien
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohn- und Geschäftsobjekte
  • Gewerbe- und Industrieobjekte (außer landwirtschaftliche Betriebe)

Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert gem. § 194 BauGB für u. a.

  • Verhandlungsgrundlage für den Verkauf von Immobilien
  • einvernehmliche Erbauseinandersetzungen (innerfamiliäre Eigentumsübertragungen, mit oder ohne Einräumung von Wohnungs- und Mitbenutzungsrechten für die bisherigen Eigentümer)
  • Nachweis des Verkehrswerts gegenüber Pflichtteilsberechtigten
  • Nachweis des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt (im Rahmen der Erbschaftssteuer oder Teilwert bei Betriebsentnahme)
  • Nachweis des Verkehrswerts gegenüber Sozialbehörden (im Rahmen des Verkaufs von Immobilien pflegebedürftiger Eigentümer) 
  • Person zeigt mit einem Bleistift auf einen Grundstücksplan

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  • Person zeigt einen Grundstücksplan auf einem Tablet

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Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert gem. § 74a ZVG für:

  • Zwangsversteigerungsverfahren (Vollstreckungsversteigerungen) oder
  • Teilungsversteigerungen (zur Aufhebung von Eigentümer-Gemeinschaften) 

Sie möchten den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln lassen? Kontaktieren Sie mich jetzt!

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